Montag, März 08, 2010

Missgeschick behoben

Sehr geehrter Herr...,
wir nehmen Bezug auf Ihre Bewerbung vom 15.02.2010 und das
Vorstellungsgespräch in unserem Hause am 19.02.2010 und müssen Ihnen leider
mitteilen, daß wir uns für einen Mitbewerber entschieden haben. Wir wünschen
Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen


Schade eigentlich - aber irgendwie auch doch nicht. Wenn schon im Arbeitsvertrag 42 Stunden drin stehen und die nur minimal vergütet werden sollen, tut es mir zwar leid, immer noch der Bundesagentur auf der Tasche zu liegen, aber ich wollte eigentlich nicht "um jeden Preis" eine Arbeit haben. Dafür habe ich noch ein bischen (Verischerungs-)Zeit.

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